Das Wohl und der Schutz von Kindern sind das Leitmotiv unserer Arbeit. Deshalb respektieren wir das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein.
Seit April 2020 ist für alle Kinder- und Jugenderholungzentren in Sachsen ein gemeinsames Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung in Kraft. Die KiEZe verpflichten sich darin, aktiv Präventionsmaßnahmen durchzuführen und im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung verantwortungsvoll und kompetent zu handeln.
Unsere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen :
- Öffentliche Positionierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Maßnahmen der Personalentwicklung (z. B. jährliche Fortbildung aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen zu Themen des Kinderschutzes)
- Verantwortungsvolle Auswahl und (Neu-) Anstellung von Mitarbeiter*innen (hauptamtlich, ehrenamtlich, freiberuflich) durch Vorlage eines Führungszeugnisses und/oder Vorlage einer Selbstverpflichtungserklärung
- Verbindliche Maßnahmen zur Information, Beteiligung sowie zum Beschwerdemanagement
- Regelmäßige Risiko- bzw. Gefährdungsanalysen
- Standardisierte Abläufe bei Verdachtsfällen sowie Dokumentation
- Zusammenarbeit mit Fachstellen im Bereich des Kinderschutzes