Hinweise
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Die Förderung kommt den Teilnehmern mit dem Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen zu Gute. Reiseveranstalter ist der Kooperationspartner.